(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
In wie weit die Verbrennung der Flagge unter diesen Absatz fällt, kann ich nicht beurteilen.
Wirst du als Einzelperson kaum geltend machen können, zumal die AfD ja noch behaupten kann, sie sei ja gar nicht verfassungsfeindlich, sonst wäre sie ja verboten.
Je nachdem, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort ticken, kann das eine Anzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Smybole geben. Es gab auch schon Fälle, wo Leute wegen Aufklebern mit durchgestrichenen Hakenkreuzen unter diesem Vorwand verfolgt wurden. Linke Umtriebe müssen schließlich im Keim erstickt werden, sonst bekommen wir hier noch Kommunismus oder sowas.